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Motorriemen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

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I. Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der folgenden Geschäftsbedingungen.Abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

 

II. Angebot und Vertragsabschluß

Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung angenommen.Unsere Rechnungsstellung gilt als schriftliche Auftragsbestätigung.Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Beratungen und Auskünfte erteilen wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.Mit Erteilen eines Auftrages verpflichtet sich der Besteller, die bestellte Ware abzunehmen.Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäuferberechtigt, den ihm hieraus entstehenden Schaden zu verlangen.

 

III. Preise und Lieferung

Unsere Preise ergeben sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, aus den am Liefertag gültigen Preisen -ab Lager oder Werk -zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, Fracht, Verpackung und sonstiger Nebenleistungen. Der Versand der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn wir die Waren mit eigenen Fahrzeugen zustellen. In diesem Fall sind wir berechtigt, Zufuhrkosten zu berechnen.Listen-und Katalogpreise sind unverbindlich.Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers bleiben vorbehalten, ebenso Preisberichtigungen aufgrund Irrtümern oder infolge von Veränderungendes Herstellerpreises.Lieferfristen und –terminesind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen.

 

IV. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind –soweit nicht anderslautend vereinbart –sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreiten des Fälligkeitstermins sind wir berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu berechnen.Aufrechnungsrechte stehen dem Käufernur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von unsanerkannt sind.Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß wesentlich, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig.

 

V. Pfandteile

Voraussetzung für die Lieferung von Tauschteilen ist die Rückgabe gleichartiger und aufbereitungsfähiger Altteile.Bei der Lieferung von Tauschteilen wird ein festgelegter Pfandwert berechnet. Folgende Richtlinien sind bei Rückgabe von Altteilen zu beachten:-Altteilesind in der Originalverpackung des gelieferten Tauschteiles zurückzuführen-die Verpackung ist mit Kundennummer und „ALTTEIL“ gekennzeichnet-Kopie von Lieferschein oder Rechnung mit der Berechnung des Pfandwertes liegt bei-alle Altteile müssen gereinigt, vollständig, unversehrt und unzerlegt seinWenn die Überprüfung durch geschulte Mitarbeiter in unserem Hause –nach Herstellerkriterien –keine Beanstandung ergibt, erfolgt Gutschrift des Pfandwertes.

 

VI. Warenrückgaben

Wir sind zur Rücknahme bestellter und richtig gelieferter, mängelfreier Ware nicht verpflichtet. Bei Rückgaben, die grundsätzlich nur nach unserer vorherigen Zustimmung erfolgen, sind folgende Richtlinien zu beachten:-das zurückgegebene Teil befindet sich in ungebrauchtem, vollständigen, einwandfreien und wiederverkaufsfähigen Zustand-das Teilgehtin der von uns gelieferten Originalverpackung zurückunddie Verpackung weist keine groben Beschädigungen auf-Lieferschein-oder Rechnungskopie liegt jeder Rückgabe beiWir behalten uns die Berechnung von Bearbeitungs-und Wiedereinlagerungskosten bis zu 20% des Warennettowertes, mindestens jedoch 10,--€ vor. Sonderbestellungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

 

VII. Mängelhaftung und Gewährleistung

Soweit in diesen Geschäftsbedingungen oder im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Sachmängelhaftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Empfang –also auf jeden Fall vor Einbau –zu prüfen und Beanstandungen umgehend schriftlich mitzuteilen.Gewährleistungsansprüche entstehen nicht, wenn der Mangel auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürlichen Verschleiß oder vom Besteller oder einem Dritten vorgenommene, unsachgemäße Eingriffe in den Kaufgegenstand zurückzuführen ist. Gewährleistungen sind grundsätzlich nur mit dem vollständig ausgefüllten Gewährleistungsantrag frachtfrei einzureichen.Bei Beanstandungen, die vom Hersteller als berechtigt anerkannt wurden, erstatten wir die Aus-und Einbaukosten der beanstandeten Teile maximal bis zur Höhe der vom jeweiligen Hersteller festgelegten Arbeitswerte. Für von uns gelieferte Waren übernehmenwir Gewähr nur solange und nur insoweit, als wir unseren Lieferanten in Anspruch nehmen können.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt und Allgemeines

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus einem Kaufvertrag entstandenen Forderungen bleiben alle Kaufgegenstände unser Eigentum.Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt, der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Weiterverkauf ist allein im Rahmen eines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes gestattet, jedoch gilt die Forderung gegen den dritten Käufer in Höhe unserer Forderung als an uns abgetreten. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Zusmarshausen. Gerichtsstand ist Augsburg.

 

Stand Januar 2021

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